Allianz Berufshaftpflicht für Ärzte
- Allianz - jahrzehntelange Erfahrung als Berufs-Haftpflichtversicherer
- Erweiterte Angebotspalette für angestellte Ärzte und gelegentlich freiberufliche Tätigkeiten
- Professionelle Hilfe im Schadenfall
- Ärztinnen und Ärzten steht mit diesem Produkt ein umfangreicher Schutz zur Verfügung. Zu den wesentlichen Deckungsinhalten gehören:
- Regelversicherungssummen von 5 Mio. Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Erhöhung auf 7,5 Mio. Euro möglich)
- 3-fache Maximierung der Versicherungssummen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- 3-Jahresvertrag mit Beitragsgarantie möglich
- Absicherung für alle im medizinischen Bereich zulässigen Kooperationsformen (z. B. Berufsausübungsgemeinschaften)
- Beitragsneutrale Mitversicherung von zwei angestellten Fachärzten – bei gleichem Fachgebiet und höchstens gleichem Tätigkeitsumfang wie der Praxisinhaber
- Beitragsneutrale Mitversicherung (bis 4 Wochen) von Fachärzten bei geplanter Anstellung/Partnerschaft
- Beitragsneutrale Mitversicherung (max. 5.000 Euro) des Medikamentenverderbs
- Regelversicherungssummen von 7,5 Mio. Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (PSV)
- 3-fache Maximierung der Versicherungssummen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- weitreichender Versicherungsschutz für freiberufliche Nebentätigkeiten außerhalb des Dienstverhältnisses
- dienstliche Tätigkeiten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses außerhalb Deutschlands
> Prüfung, ob für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht, und falls ja, in welchem Umfang
> Zahlung einer zu leistenden Entschädigung bei begründeten und berechtigten Ansprüchen
> Abwehr gegen Sie unbegründet gestellter Ansprüche, auch bei grober Fahrlässigkeit
> Übernahme der Kosten für die Schadenabwicklung und auch für die Rechtsverteidigung
Die Berufsgruppe der Ärzte ist offensichtlich einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Während Fehler anderer Berufsgruppen meist „nur“ das Bankkonto belasten, können medizinische Fehler lebensgefährlich sein. Verstößt ein Arzt gegen seine Sorgfaltspflicht, so ist er dem Patienten zum Schadensersatz verpflichtet. Alle Ärzte sind demnach gut beraten, wenn sie eine Berufshaftpflicht für Ärzte abschließen. Angestellte Ärzte, die über Ihren Arbeitgeber für Ihre dienstliche Tätigkeit versichert sind, haben ein zusätzlich zu versicherndes Risiko in der Freizeit (ärztliches Restrisiko), oder aber bei der Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten (wie z.B. KV-Dienste).
Nach der Bundesordnung der Landesärztekammer sind Ärzte verpflichtet eine entsprechende Absicherung zu treffen. Für die Approbation oder eine vertragsärztliche Zulassung ist die Berufshaftpflicht zunächst keine Voraussetzung. Praktiziert der Arzt jedoch ohne Berufshaftpflichtversicherung, wird die Approbationsbehörde im Schadensfall berufsrechtliche Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen gegen den Mediziner verhängen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der speziellen Tätigkeit des Mediziners. So müssen Frauenärzte mit Geburtshilfe mit wesentlich höheren Jahresbeiträgen rechnen als ein nicht operierender Allgemeinmediziner. In unserem Online-Rechner können Sie für Ihre spezielle Tätigkeit als Mediziner den für Sie günstigsten Versicherungsschutz ermitteln.
Irrtümlich ein falsches Medikament verschrieben oder das Skalpell zu tief angesetzt – diese und ähnliche Fehler können sogar den besten Ärzten unterlaufen. Das Problem: Bereits kleine Unachtsamkeiten und Versehen führen für Patienten manchmal zu schweren und langwierigen gesundheitlichen Konsequenzen. Das hat ebenfalls Folgen für Sie als behandelnder Mediziner.
Kommt es zu einem Missgeschick, stehen rasch nicht nur um finanzielle und juristische, sondern auch existenzielle Fragen im Raum. Dafür sorgen beispielsweise Streitwerte, die oft im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen. Die von uns angebotenen Versicherer unterstützt Sie mit speziellen Versicherungskonzepten für das jeweilige Fachgebiet.