Honorarärzte
Berufshaftpflicht Honorararzt
MKG-Chirurgen
Honorararzt MKG-Chirurgie
Beitrag ab € 1.124,55
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Die Leistungen der Versicherer sind im Wesentlichen identisch.
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Ludwig Kraft
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Informationen
Was ist versichert?
= versichert = nicht versichert = optional
LEISTUNGSVERGLEICH
Hauptversicherung
Akupunktur
Arzt auf Veranstaltungen
Ausbildung im Ausland
Auslandstätigkeit
Bereitschaftsdienste
Blutentnahmen
Chiropraktik
Erste Hilfe
Freundschaftsdienste
Gutachten
Konsiliararzt
Kosmetische
Lehrtätigkeit
Nachhaftung
Naturheilverfahren
Notarztdienste
Notfallbehandlung
Off-Label-Use
Praxisvertretung
Rückholdienste
Telemedizin
Weitere ...
Versichert ist | |
die gesetzliche Haftpflicht aus einer angestellten, dienstlichen oder freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit | |
die Mitversicherung des Vorwurfs eines durch "Grobe Fahrlässigkeit" verursachten Schadens | |
Zusätzlich sind nebenstehende gelegentliche Tätigkeiten sowie das ärztliche Restrisiko enthalten. | |
Prüfung, ob für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht, und falls ja, in welchem Umfang | |
Zahlung einer zu leistenden Entschädigung bei begründeten und berechtigten Ansprüchen | |
Abwehr gegen Sie unbegründet gestellter Ansprüche, auch bei grober Fahrlässigkeit | |
Kostenübernahme für die Abwicklung des Schadens und auch für die Rechtsverteidigung |
Akupunktur | |
nicht zu Narkosezwecken | |
nur freiberuflich tätige Ärzte | |
bis zu 75 Tage im Jahr | |
Arzt auf Veranstaltungen | |
außer die Exklusivbetreuung von Prominenten, die Betreuung von Profisportlern sowie Erstliga- und Nationalmannschaften | |
bei freiberuflich tätigen Ärzten und Zahnärzten sowie der gelegentlichen außerdienstlichen Tätigkeit | |
gelegentlich außerdienstlich bis zu 75 Einsätze im Jahr (Betreuung von Profi- und Leistungssportlern sowie exklusive Betreuungsverhältnisse nur, wenn es im Versicherungsschein explizit dokumentiert wird) | |
Ausbildung im Ausland | |
nur Medizinstudenten (MPJ) im Praktischen Jahr bis max. 12 Monate - nicht gültig in USA und Kanada | |
bis 8 Wochen p.a. innerhalb der EU. Für Assistenzärzte und Medizinstudenten im Praktischen Jahr bis 1 Jahr innerhalb der EU | |
optional einschließbar | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis bis 100 Tage | |
mit € 10.000 SB in den USA, US- Territorien & Kanada |
Auslandstätigkeit | |
bis zu 8 Wochen innerhalb der EU | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis | |
In Staaten des EWR + Schweiz bis zu 66 Tage pro Versicherungsjahr |
KV-Bereitschaftsdienste Not- und Sonntagsdienste | |
im Rahmen der freiberuflichen sowie gelegentlichen außerdienstlichen ärztlichen Tätigkeit bis 3 Dienste im Monat | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis im Rahmen der gelegentlich außerdienstlichen Tätigkeit bis zu jeweils 75 kassenärztliche Bereitschaftsdienste - Not- und Sonntagsdienste im Jahr | |
Blutentnahmen | |
Bei freiberuflich tätigen und niedergelassenen Ärzten ohne Begrenzung mitversichert, bei gelegentlich außerdienstlicher ärztlicher Tätigkeit bis zu 3 Dienste im Monat | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis; versichert auf freiberuflicher Basis im Rahmen der gelegentlich außerdienstlichen Tätigkeit bis zu 75 Tage im Jahr | |
Chiropraktik und Osteopathie | |
Chiropraktik und Osteopathie | |
freiberuflich tätige und niedergelassene Ärzte. → mit Manipulation an der Halswirbelsäule nur auf besondere Vereinbarung | |
Chiropraktik | |
Erste-Hilfe-Leistungen | |
Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis | |
Medizinische Gutachten | |
Bei freiberuflich tätigen und niedergelassenen Ärzten ohne Begrenzung mitversichert, bei gelegentlich außerdienstlicher ärztlicher Tätigkeit bis zu 3 Dienste im Monat | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis. Versichert auf freiberuflicher Basis im Rahmen der gelegentlich außerdienstlichen Tätigkeit bis zu 75 Gutachten im Jahr | |
ausgeschlossen sind jedoch forensische Prognosegutachten bei Gewalt- und Sexualstraftätern |
Konsiliarärztliche Tätigkeit | |
soweit reine Beratung (nicht diagnostisch / therapeutisch) Versicherungsschutz für Behandlung oder Mitbehandlung muss besonders vereinbart werden | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis | |
wenn Kunde im stationären Tarif eingestuft ist. bei nur ambulanter Einstufung ist die konsiliarärztliche Tätigkeit nur mitversichert, wenn diese lediglich diagnostisch oder beratend erbracht wird |
Kosmetische Behandlungen | |
optional einschließbar | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis | |
bei medizinischer Notwendigkeit |
Lehrtätigkeit Dozenten- und Referententätigkeit | |
Medizinische Behandlungen / Eingriffe zu Schulungszwecken sind jedoch nur versichert, wenn diese im Versicherungsschein explizit aufgeführt sind | |
optional einschließbar | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis; Medizinische Behandlungen/Eingriffe zu Vorführungs- oder Schulungszwecken jedoch nur versichert, wenn im Versicherungsschein explizit aufgeführt. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus der fehlerhaften Übermittlung der Lehrinhalte | |
ausgeschlossen sind aber Ansprüche, die auf der fehlerhaften Übermittlung der Lerninhalte basieren |
Nachhaftung Beendigung der ärztlichen Tätigkeit | |
30 Jahre ab Zeitpunkt der Vertragsbeendigung | |
10 Jahre ab Zeitpunkt der Vertragsbeendigung | |
Nachhaftungszeitraum entspricht der abgelaufen Laufzeit des Versicherungsvertrags. Ab einer Laufzeit von 5 Jahren ist dieser zeitlich unbefristet | |
unbegrenzt | |
unbegrenzt |
Naturheilverfahren medizinisch anerkannt | |
außer Behandlungen mit Frisch-, Trocken- und Gefrierzellen sowie mit Organpräparaten, die nicht als zugelassene Arzneimittel in der "Roten Liste" geführt werden | |
freiberuflich tätige niedergelassene Ärzte | |
sofern sie in Deutschland zugelassen sind | |
Notarztdienste sowie Begleitung von Intensivpatienten | |
im Rahmen der freiberuflichen sowie gelegentlichen außerdienstlichen ärztlichen Tätigkeit bis 3 Dienste im Monat | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis im Rahmen der gelegentlich außerdienstlichen Tätigkeit bis zu jeweils 75 Notarztdiensten und Begleitungen von Intensivpatienten im Jahr innerhalb Deutschlands - keine Dienste in der Notfallambulanz in Krankenhäusern | |
im Rahmen der Notfallbehandlung und auch bei Veranstaltungen |
Behandlungen in Notfällen | |
Off-Label-Use und Compassionate Use | |
optional einschließbar | |
mit entsprechender Aufklärung | |
Praxisvertretung eines verhinderten Arztes | |
Freiberufliche Ärzte. Angestellte Ärzte nur bis zu 3 Monate im Jahr | |
■ Freiberuflich tätige Ärzte im Rahmen der versicherten Tätigkeit gemäß Versicherungsschein. ■ Assistenzärzte Ambulante Praxisvertretungen (ohne Operationen) bis 6 Wochen / Jahr ■ Fach- und Oberärzte Ambulante Praxisvertretungen im gleichen Fachgebiet (ohne Operationen) bis 6 Wochen / Jahr Operative und längere Vertretungen auf Anfrage | |
versichert im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auf dienstlicher Basis bis maximal 75 Tage im Jahr. Auf freiberuflicher Basis im Rahmen der gelegentlich außerdienstlichen Tätigkeit versichert bis 75 Tage. Operative Vertretungen sind gesondert zu beantragen | |
Rückholdienste Ärztliche Begleitung | |
aus dem Inland und aus europäischen Mitgliedsstaaten bis zu 4 Dienste im Monat | |
optional einschließbar | |
bis zu 75 Begleitungen im Jahr (Start- und / oder Endpunkt der Begleitung muss in Deutschland liegen. Ohne Schadenereignisse / Ansprüche in USA, US-Territorien und Kanada | |
von in Deutschland lebenden Patienten nach Deutschland |
Telemedizin mit konservativer Behandlung | |
freiberuflich tätige niedergelassene Ärzte: innerhalb des Fachgebietes. Bei Radiologen mit der entsprechenden apparativen Ausstattung und Zertifizierung (Teleradiologie nach Röntgenverordnung RöV) | |
wenn sich Behandelnder und Patient in Deutschland befinden. Indikationsstellung zur Durchführung von operativen Eingriffen jedoch nur, wenn die eigene operative Tätigkeit versichert ist | |
im Rahmen und Umfang der versicherten Tätigkeit |
Weitere Nebentätigkeiten | |
→ Betreuung Reha-Sportgruppen → Beratungen anderer Ärzte → Hafttauglichkeitsuntersuchungen → Leichenschauen → Unentgeltliche Behandlung von - Asylsuchenden - Geflüchteten - Wohnungslosen | |
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Benötigt jeder Honorararzt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Für Honorarärzte unverzichtbar
Generell ist eine risikogerechte Berufshaftpflichtversicherung für jeden Honorararzt sinnvoll. Ein Honorararzt haftet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung seiner honorarärztlichen Tätigkeit dem Patienten gegenüber. Deshalb ist es wichtig, sich entsprechend abzusichern. Wir bieten Honorarärzten einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen.
Definition "Honorararzt"
Honorarärzte sind Ärzte, die ohne vertragsärztliche Zulassung oder eigene Praxis gegen ein vereinbartes Honorar (z. B. Stundensatz) in der stationären und/oder ambulanten Versorgung tätig sind. Honorarärzte können in Kliniken, Praxen, MVZ, Institutionen, bei Rettungsdienstorganisationen etc., meist zeitlich begrenzt, für einen Auftraggeber ärztlich tätig sein.
Die Ausübung einer honorarärztlichen Tätigkeit ist auch neben einem bestehenden (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis möglich. Dabei wird der Honorararzt nicht Vertragspartner des Patienten, der Behandlungsvertrag wird mit dem Auftraggeber geschlossen, dem auch die vertragliche Haftung obliegt.
Berufshaftpflichtversicherung für MKG-Chirurgen
Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Honorarärzte?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Honorarärzte - Fachgebiet MKG-Chirurgie - bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den Honorararzt ist der Versicherungsumfang dabei auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet MKG-Chirurgie abgestimmt.
Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit. Die Standarddeckungssumme für eine Ärzteversicherung beträgt derzeit € 5 Mio. pauschal. Eine Erhöhung auf € 7,5 Mio. wird angeboten.
Bei der Berufshaftpflicht für Honorarärzte gibt es keine allzu großen Unterschiede bei den versicherten Leistungen. Für Honorarärzte, die die Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, wird folgende Abstufung angeboten: bis 30 Tage / 60 Tage / 120 Tage im Jahr. Danach richtet sich auch die Berechnung der Kosten für die Versicherung.
Honorararzt MKG-CHirurgie
Freiberuflich - Klinik - Krankenhaus
Berufshaftpflicht für Honorarärzte
Vergleich von Kosten und Leistung