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Berufshaftpflicht Honorarärzte » Radiologen - Arzthaftpflicht 2025

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Honorararzt Radiologie

Beitrag ab € 850,85
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Die Leistungen der Versicherer sind im Wesentlichen identisch.
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Beratung Arzthaftpflicht
Ludwig Kraft
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Informationen
Was ist versichert?
= versichert       = nicht versichert       = optional
LEISTUNGSVERGLEICH
Versichert ist
 die gesetzliche Haftpflicht aus einer angestellten, dienstlichen oder freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit
 die Mitversicherung des Vorwurfs eines durch "Grobe Fahrlässigkeit" verursachten Schadens
 Zusätzlich sind nebenstehende gelegentliche Tätigkeiten sowie das ärztliche Restrisiko enthalten.
Prüfung, ob für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht, und falls ja, in welchem Umfang
Zahlung einer zu leistenden Entschädigung bei begründeten und berechtigten Ansprüchen
Abwehr gegen Sie unbegründet gestellter Ansprüche, auch bei grober Fahrlässigkeit
Kostenübernahme für die Abwicklung des Schadens und auch für die Rechtsverteidigung
Benötigt jeder Honorararzt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Für Honorarärzte unverzichtbar
 
Generell ist eine risikogerechte Berufshaftpflichtversicherung für jeden Honorararzt sinnvoll. Ein Honorararzt haftet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung seiner honorarärztlichen Tätigkeit dem Patienten gegenüber. Deshalb ist es wichtig, sich entsprechend abzusichern. Wir bieten Honorarärzten einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen.
 
Definition "Honorararzt"

Honorarärzte sind Ärzte, die ohne vertragsärztliche Zulassung oder eigene Praxis gegen ein vereinbartes Honorar (z. B. Stundensatz) in der stationären und/oder ambulanten Versorgung tätig sind. Honorarärzte können in Kliniken, Praxen, MVZ, Institutionen, bei Rettungsdienstorganisationen etc., meist zeitlich begrenzt, für einen Auftraggeber ärztlich tätig sein.

Die Ausübung einer honorarärztlichen Tätigkeit ist auch neben einem bestehenden (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis möglich. Dabei wird der Honorararzt nicht Vertragspartner des Patienten, der Behandlungsvertrag wird mit dem Auftraggeber geschlossen, dem auch die vertragliche Haftung obliegt.

Berufshaftpflichtversicherung für Radiologen

Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Honorarärzte?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Honorarärzte - Fachgebiet Radiologie - bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den Honorararzt ist der Versicherungsumfang dabei auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet Radiologie abgestimmt.
Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit. Die Standarddeckungssumme für eine Ärzteversicherung beträgt derzeit € 5 Mio. pauschal. Eine Erhöhung auf € 7,5 Mio. wird angeboten.
Bei der Berufshaftpflicht für Honorarärzte gibt es keine allzu großen Unterschiede bei den versicherten Leistungen. Für Honorarärzte, die die Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, wird folgende Abstufung angeboten: bis 30 Tage / 60 Tage / 120 Tage im Jahr. Danach richtet sich auch die Berechnung der Kosten für die Versicherung.

Honorararzt Radiologie
Freiberuflich - Klinik - Krankenhaus

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