Angestellte
Berufshaftpflicht Ärzte
Angestellte Nephrologen
Berufshaftpflicht Nephrologen
Beitrag ab € 166,60
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Auflistung der versicherten Nebentätigkeiten
■ in allen Tarifen der Tarifauswahl 1 enthalten
■ blau markiert: nur bei HDI
■ blau markiert: nur bei HDI
1. Kassen-/privatärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
2. Notarztdienste – nicht in Notfallambulanzen in Krankenhäusern
3. Medizinische Gutachtertätigkeiten
4. Betreuung von Reha-Sportgruppen
5. Blutentnahmen
6. Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
7. Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
8. Rückholdienste/ärztliche Begleitung von (Intensiv-)Patienten bei Flügen/Krankentransporten weltweit - nur bei Start- und/oder Endpunkt in Deutschland.
9. Schiffsarzttätigkeit - nur konservative Behandlungen
10. Psychotherapien
11. Akupunktur / TCM
12. Beratungen anderer Ärzte
13. Leichenschauen
14. Hafttauglichkeitsuntersuchungen
15. Ambulante Praxisvertretungen
16. Unentgeltliche Behandlung von Geflüchteten / Asylsuchenden / Wohnungslosen
2. Notarztdienste – nicht in Notfallambulanzen in Krankenhäusern
3. Medizinische Gutachtertätigkeiten
4. Betreuung von Reha-Sportgruppen
5. Blutentnahmen
6. Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
7. Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
8. Rückholdienste/ärztliche Begleitung von (Intensiv-)Patienten bei Flügen/Krankentransporten weltweit - nur bei Start- und/oder Endpunkt in Deutschland.
9. Schiffsarzttätigkeit - nur konservative Behandlungen
10. Psychotherapien
11. Akupunktur / TCM
12. Beratungen anderer Ärzte
13. Leichenschauen
14. Hafttauglichkeitsuntersuchungen
15. Ambulante Praxisvertretungen
16. Unentgeltliche Behandlung von Geflüchteten / Asylsuchenden / Wohnungslosen
Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung
Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für angestellte Ärzte?
Die Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Nephrologen bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich dabei nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den angestellten Nephrologen ist der Versicherungsumfang auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet Nephrologie abgestimmt.
Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit. Bei Klinikärzten erfolgt die Tarifierung in Abhängigkeit von der dienstlichen Stellung als Chefarzt, Oberarzt oder Assistenzarzt. Angestellte Ärzte in freien Praxen sind ebenfalls einzeln versicherbar.
Wichtig ist eine separate Absicherung, damit Schäden von angestellten Nephrologen durch den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit abgedeckt sind.