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» für ambulant operative Vertretungen «

Umfassender Schutz für Ärzte in der Praxisvertretung !

Als Praxisvertreter (Locum-Arzt) profitieren Sie von maximaler Flexibilität und attraktiven Honoraren. Ob für wenige Wochen im Jahr als Urlaubsvertretung oder als Vollzeit-Freiberufler: Sie arbeiten eigenverantwortlich in einem fremden Umfeld. Viele Vertreter verlassen sich leichtsinnig darauf, automatisch über die Berufshaftpflicht des Praxisinhabers mitversichert zu sein. Dies ist eine gefährliche rechtliche Grauzone! Selbst wenn Sie dort eingeschlossen sind, kann die Versicherung des Inhabers Sie nach einem Behandlungsfehler in Regress nehmen. Um Ihr eigenes Privatvermögen vor diesen existenzbedrohenden Forderungen zu schützen, ist eine persönliche Haftpflichtversicherung für Praxisvertretungen unerlässlich.

🛡️

Regress-Schutz

Sicherung vor Rückforderungen durch den Praxisinhaber oder seine Police.

🔄

Subsidiarität

Ihre Police greift sofort, wenn die vertretende Praxis Deckungslücken hat.

⚖️

Rechts-Support

Kostenfreie juristische Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.

🛡️ 1. Warum ist eine eigene Berufshaftpflicht für Vertreter unverzichtbar?

  • ⚖️ Das Regress-Risiko der Inhaber-Police
    Auch wenn der Praxisinhaber Ihnen versichert, dass Sie über ihn mitversichert sind: Unterläuft Ihnen ein grob fahrlässiger Fehler, zahlt die Versicherung des Inhabers zwar den Patienten aus, holt sich das Geld aber oft von Ihnen zurück.
  • 🛡️ Fehlende Deckung im Vertrag
    Viele Inhaber vergessen, ihre Versicherung über den Einsatz eines externen Vertreters zu informieren, oder der bestehende Vertrag schließt freiberufliche Honorarärzte grundsätzlich aus. Dann stehen Sie komplett ohne Schutz da.
  • 🔑 Vorgabe von Vermittlungsagenturen
    Arbeiten Sie mit professionellen Honorararzt-Agenturen zusammen, ist der Nachweis einer eigenen, vollwertigen Berufshaftpflicht zwingende Voraussetzung für die Vermittlung.

📋 2. Checkliste: Was ein Vertretungs-Tarif enthalten muss!

  • ⚕️ Subsidiaritätsklausel
    Der wichtigste Baustein für Vertreter! Die Klausel bedeutet, dass Ihre private Berufshaftpflicht immer in Vorleistung geht, falls es rechtliche Unklarheiten gibt, ob die Praxis-Police des Inhabers haftet. Sie stehen so nie zwischen den Stühlen.
  • 🚑 Erweiterter Straf-Rechtsschutz
    Sichert die extrem teuren Anwaltskosten ab, falls ein Patient bei Ihrer Vertretung zu Schaden kommt und wegen fahrlässiger Körperverletzung strafrechtlich ermittelt wird.
  • 🌍 Flexibilität der Einsatzorte
    Der Schutz muss zwingend personengebunden sein und an jedem Einsatzort in Deutschland (oder weltweit, je nach Tarif) vollumfänglich greifen.
  • ⏳ Unbegrenzte Nachhaftung
    Spätschäden (z.B. ein übersehener Befund) fallen oft erst Jahre nach Ihrem Vertretungseinsatz auf. Die Police muss auch weit in der Zukunft für diese Altfälle geradestehen.

👨‍⚕️ 3. Für wen eignet sich dieser Tarif?

  • Vollzeit-Vertretungsärzte (Locum-Ärzte)
    Mediziner, die sich bewusst gegen eine Festanstellung oder eigene Niederlassung entschieden haben und das ganze Jahr über freiberuflich in verschiedenen Praxen aushelfen.
  • Klinikärzte im Nebenjob
    Angestellte Fach- oder Oberärzte im Krankenhaus, die sich in ihrem Urlaub oder an freien Tagen etwas dazuverdienen und Praxen niedergelassener Kollegen betreuen.
  • Ärzte im Ruhestand
    Pensionierte Mediziner ("Unruheständler"), die nicht mehr voll arbeiten möchten, aber gelegentlich für einige Wochen ihre alten Praxiskollegen entlasten.

✅ 4. Was genau ist versichert?

  • Personenschäden (Behandlungsfehler)
    Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Rentenzahlungen bei Gesundheitsschäden des Patienten aufgrund von Diagnose- oder Therapiefehlern während Ihrer Vertretung.
  • Regressansprüche des Praxisinhabers
    Forderungen des Inhabers oder seiner Versicherung, wenn Sie in der fremden Praxis durch Unachtsamkeit einen Patientenschaden verursacht haben.
  • Sachschäden
    Reparatur oder Ersatz, falls Sie beispielsweise medizinisches Gerät der Praxis fahrlässig beschädigen oder Eigentum des Patienten ruinieren.
Insbesondere

• Prüfung, ob überhaupt ein ärztlicher Fehler Ihrerseits vorliegt

• Zahlung einer zu leistenden Entschädigung bei berechtigten Schadensersatzforderungen

• Abwehr gegenüber Ihnen unbegründet gestellter Vorwürfe (Passiver Rechtsschutz)

• Kostenübernahme für Spezialgutachter und Medizinrechts-Anwälte

💥 5. Schadenbeispiele aus dem Vertretungsalltag

  • Der Diagnosefehler unter Zeitdruck
    In einer fachfremden Hausarztpraxis herrscht hoher Andrang. Sie übersehen bei einem Patienten ein kritisches EKG-Detail. Wochen später erleidet er einen Infarkt. Die Versicherung des Praxisinhabers zahlt, holt sich aber das Geld (Regress) von Ihnen zurück. Ihre Police wehrt dies ab.
  • Das falsche Medikament
    Da Sie mit der Praxissoftware noch nicht vollkommen vertraut sind, verklicken Sie sich bei der Dosierung eines Blutdrucksenkers. Der Patient muss notfallmäßig ins Krankenhaus und verklagt Sie persönlich auf Schmerzensgeld.
  • Die späte Klage nach der Vertretung
    Ein halbes Jahr nach Ihrem dreiwöchigen Locum-Einsatz reicht ein Patient Klage ein wegen fehlender Aufklärung vor einer kleinen Injektion. Die Subsidiaritätsdeckung Ihres Tarifs übernimmt sofort die juristische Klärung.

💶 6. Kostenfaktoren: Was kostet die Absicherung?

  • Umsatz und Einsatzdauer
    Der absolut wichtigste Faktor: Wenn Sie nur drei Wochen im Jahr als Vertretung arbeiten, zahlen Sie in speziellen Umsatz- oder Zeittarifen ("Gelegentliche Nebentätigkeit") extrem niedrige Beiträge. Vollzeit-Locums zahlen entsprechend ihrem Jahresumsatz.
  • Die Fachrichtung
    Eine Urlaubsvertretung in einer rein konservativen internistischen Praxis ist erheblich günstiger abzusichern als Vertretungseinsätze in einer operativen Orthopädie oder Anästhesie.
  • Höhe der Deckungssumme
    Für Ärzte ist eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro gesetzlicher und fachlicher Standard. Eine Anhebung auf 10 Millionen Euro kostet nur geringfügig mehr und ist sehr zu empfehlen.

💬 7. Das sagen Mediziner aus der Praxisvertretung

"Ich vertrete im Ruhestand ab und zu alte Kollegen. Mir wurde erst spät klar, dass die Praxis-Haftpflicht des Kollegen mich im Zweifelsfall in Regress nehmen kann. Der günstige Nebentätigkeits-Tarif ließ mich ab sofort wieder ruhig schlafen."– Dr. med. Wolfgang P., Hausarzt i.R.
"Als Vollzeit-Locum brauche ich maximale Absicherung. Ein Patient verklagte mich nach einer Injektion, und der Praxisinhaber weigerte sich, den Fall seiner Police zu melden. Dank der Subsidiaritätsklausel sprang meine eigene Haftpflicht sofort ein."– Dr. med. Julia S., Freiberufliche Fachärztin

🏢 8. Welche Versicherer sind berücksichtigt?

Marktvergleich
Wir vergleichen für Sie die Konditionen von spezialisierten Ärzte-Versicherern und etablierten Anbietern für Vertretungstätigkeiten.

Dt. Ärzteversicherung
HDI
Allianz
Barmenia
Basler
Janitos
Dialog
ERGO
Gothaer
Haftpflichtkasse
Alte Leipziger
Helvetia
Inter
Interlloyd
Mannheimer
Provinzial
Rhion
R+V
Signal Iduna
VHV
Volkswohl Bund
Württembergische
Zurich

➕ 9. Weitere sinnvolle Versicherungen für Vertreter

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
    Als freiberuflicher Locum haben Sie keinen Arbeitgeber, der Sie bei Krankheit auffängt. Werden Sie berufsunfähig, bricht Ihr Honorareinkommen komplett weg. Eine BU ist existenzsichernd.
  • Krankentagegeldversicherung
    Im Gegensatz zu Angestellten erhalten Sie bei kurzfristiger Krankheit keine Lohnfortzahlung. Ein Krankentagegeld sichert Ihre laufenden Fixkosten ab dem vereinbarten Tag.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
    Oft als separater Baustein in der Haftpflicht wählbar. Sichert Sie vollumfänglich ab, wenn wegen angeblicher Behandlungsfehler staatsanwaltschaftlich gegen Sie ermittelt wird.

❓ 10. FAQ - Häufig gestellte Fragen

Bin ich nicht über die Praxis des Inhabers versichert?Oft ja, ABER: Selbst wenn die Inhaber-Police den Patientenschaden zunächst reguliert, kann die Versicherung des Praxisinhabers (oder der Inhaber selbst) Sie in Regress nehmen, falls Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Ohne eigene Police haften Sie dann privat.
Was bedeutet die Subsidiaritätsdeckung?Sie ist der Rettungsanker für Locum-Ärzte. Sie bedeutet, dass Ihre private Haftpflicht immer in Vorleistung geht und den rechtlichen Konflikt klärt, falls sich die Praxisversicherung weigert zu zahlen oder der Deckungsumfang unklar ist.
Ich vertrete nur 2 Wochen im Jahr. Lohnt sich das überhaupt?Gerade dann! Für gelegentliche Nebentätigkeiten gibt es extrem günstige Sondertarife, die oft weniger als 100 Euro im Jahr kosten. Ein einziger Personenschaden würde Sie ohne Versicherung jedoch ruinieren.
Kann ich die Versicherungskosten steuerlich absetzen?Ja, als freiberuflicher Praxisvertreter können Sie die Beiträge zur eigenen Berufshaftpflicht in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Verlangen Vermittlungsagenturen eine eigene Police?In der Regel ja. Seriöse Locum-Agenturen und auch immer mehr Praxisinhaber lassen Sie nur dann Vertretungen übernehmen, wenn Sie eine persönliche Deckung in ausreichender Höhe (meist mind. 5 Mio. Euro) nachweisen können.
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