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Berufshaftpflicht Assistenzarzt → Vergleich - Arzthaftpflicht 2025

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Berufshaftpflicht Assistenzarzt Assistenzärzte Vergleich
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Berufshaftpflicht Assistenzarzt

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Ausschließlich freiberufliche / privatärztliche Tätigkeiten bitte im jeweiligen Fachgebiet berechnen
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LEISTUNGSVERGLEICH
Versichert ist
 die gesetzliche Haftpflicht aus einer angestellten, dienstlichen ärztlichen Tätigkeit
 die Mitversicherung des Vorwurfs eines durch "Grobe Fahrlässigkeit" verursachten Schadens
 Zusätzlich sind nebenstehende gelegentliche Tätigkeiten sowie das ärztliche Restrisiko enthalten.
Prüfung, ob für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht, und falls ja, in welchem Umfang
Zahlung einer zu leistenden Entschädigung bei begründeten und berechtigten Ansprüchen
Abwehr gegen Sie unbegründet gestellter Ansprüche, auch bei grober Fahrlässigkeit
Kostenübernahme für die Abwicklung des Schadens und auch für die Rechtsverteidigung
= versichert       = nicht versichert       = optional
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Brauchen Assistenzärzte eine Berufshaftpflichtversicherung?

Für Assistenzärzte ein Muss

Fehler passieren trotz größter Sorgfalt und das mit steigendem finanziellem Risiko. Höhere Schmerzensgelder, der medizinische Fortschritt sowie steigende Pflege- und Therapiekosten treiben die Schadenaufwände in die Höhe.

Wichtig für angestellte Ärzte: Grundsätzlich haftet jeder dem Patienten gegenüber persönlich, also mit seinem Privatvermögen. Ob in einem Krankenhaus tätig, in einer Praxis oder in einem MVZ – das Haftungsrisiko hängt von der Absicherung durch den Arbeitgeber ab und inwieweit der angestellte Arzt selbst dafür gesorgt hat.

Wissen Sie, wie umfassend der Schutz durch Ihren Arbeitgeber ist – etwa, wenn es um grobe Fahrlässigkeit geht? Und wie sieht es nach Dienstschluss aus, wenn Sie vielleicht eine Praxisvertretung machen oder im Freundes- und Bekanntenkreis beraten? Sind alle Restrisiken abgesichert? Und wer stellt Sie von den Kosten eines Strafverfahrens frei?
Berufshaftpflicht für den Assistenzarzt
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz
 Je nachdem wo und wie Sie ärztlich tätig sind, sollten Sie diese Fragen unbedingt klären:
1. Tätig im Krankenhaus
  • Besteht Versicherungsschutz über den Arbeitgeber und wie ist dieser ausgestaltet? Ist zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
  • Stellt der Arbeitgeber Sie von Schadenersatzansprüchen grundsätzlich frei oder gilt für Freistellungs- und Regressansprüche das Arbeitsrecht?
  • Besteht für Sie ein Versicherungsschutz für Strafverfahren?
  • Gibt es bei Ihnen Versicherungsbedarf für Privatliquidationen oder außerdienstliche Tätigkeiten?
       
Tipp: Schließen Sie mögliche Versicherungslücken selbst

2. Tätig in einer Praxis oder in einem MVZ
  • Bestehen Individualvereinbarungen zur Haftung im Anstellungsvertrag?
  • Ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht in der MVZ-Versicherung eingeschlossen?
  • Besteht eine Regressgefahr?
  • Wie hat der Arbeitgeber das Haftungsrisiko konkret abgesichert?      

Tipp: Klären Sie Ihr persönliches Haftungspotenzial und Ihren Versicherungsbedarf
 
3. Ärztlich tätig über das Dienstverhältnis hinaus
Auch außerhalb des Dienstverhältnisses besteht eine Haftung für ärztliche Tätigkeiten.
Dieses sogenannte Restrisiko erstreckt sich unter anderem auf
  • Ärztliche Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
  • Notarztdienste und andere ärztliche Nebentätigkeiten
  • Praxisvertretungen

Tipp: Sichern Sie Restrisiken ab!
Versicherte Leistungen
Umfang
Die Versicherung der dienstlichen Tätigkeit erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus ärztlicher Tätigkeit als angestellter oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in freier Praxis und bei Behörden. Nicht versichert ist eine verwaltende Tätigkeit im Rahmen des Dienstverhältnisses. Mitversichert gilt eine Tätigkeit als Durchgangsarzt (D-Arzt) oder Heilbehandlungsarzt (H-Arzt).

Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst auch die Prüfung der Frage, ob zugunsten des Versicherungsnehmers ein arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch besteht und dessen Durchsetzung. Kein Versicherungsschutz besteht für Risiken, die in den Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) oder anderer öffentlich-rechtlicher Träger fallen.

Arzthaftpflicht Assistenzarzt

Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Assistenzärzte?


Die Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte / Ärzte im Krankenhaus bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.

Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich dabei nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den angestellten Assistenzarzt ist der Versicherungsumfang auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet abgestimmt.

Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit. Bei Klinikärzten erfolgt die Tarifierung in Abhängigkeit von der dienstlichen Stellung als Chefarzt, Oberarzt oder Assistenzarzt. Angestellte Ärzte / Fachärzte / Weiterbildungsassistenten in freien Praxen sind ebenfalls einzeln versicherbar.

Wichtig ist eine Absicherung für Assistenzärzte, damit Schäden gegen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit abgedeckt sind.

Angestellte Assistenzärzte
in freier Praxis - Klinik - Krankenhaus

Berufshaftpflicht Facharzt Assistenzarzt Vergleich
Berufshaftpflicht für Assistenzärzte
Vergleich von Kosten und Leistung
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