Berufshaftpflicht Assistenzarzt → Vergleich - Arzthaftpflicht 2025

Berufshaftpflicht Ärzte

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Assistenzärzte in Klinik / KH
Berufshaftpflicht Assistenzarzt Assistenzärzte Vergleich

Berufshaftpflicht Assistenzarzt

Beitrag ab € 197,41
Mitversichert sind
 Erweiterter Straf-Rechtsschutz
■  Grobe Fahrlässigkeit
■  Unbegrenzte Nachhaftung
■  Ärztliches Restrisiko
 Gelegentliche außerdienstliche
Tätigkeiten → Umfang siehe
 FAQ:
Online-Rechner
Ausschließlich freiberufliche / privatärztliche Tätigkeiten bitte im jeweiligen Fachgebiet berechnen
Auswahl ▼ Fachgebiet
▼ Antrag online stellen ▼
Auflistung der versicherten Nebentätigkeiten

 in allen Tarifen der Tarifauswahl 1 enthalten
 blau markiert: nur bei HDI

1. Kassen-/privatärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
2. Notarztdienste – nicht in Notfallambulanzen in Krankenhäusern
3. Medizinische Gutachtertätigkeiten
4. Betreuung von Reha-Sportgruppen
5. Blutentnahmen
6. Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
7. Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
8. Rückholdienste/ärztliche Begleitung von (Intensiv-)Patienten bei Flügen/Krankentransporten weltweit - nur bei Start- und/oder Endpunkt in Deutschland.
9. Schiffsarzttätigkeit - nur konservative Behandlungen
10. Psychotherapien
11. Akupunktur / TCM
12. Beratungen anderer Ärzte
13. Leichenschauen
14. Hafttauglichkeitsuntersuchungen
15. Ambulante Praxisvertretungen
16. Unentgeltliche Behandlung von Geflüchteten / Asylsuchenden / Wohnungslosen
Sie haben noch Fragen?
Ihr Ansprechpartner
Ludwig Kraft Brilon
Ludwig Kraft
Versicherungsmakler
Möglichkeiten zur
Kontaktaufnahme
Telefonhotline Berufshaftpflicht Ärzte
Arzthaftpflicht Kontakt per WhatsApp
Angebot Berufshaftpflicht per E-Mail
Telefonberatung Berufshaftpflicht Ärzte
Welche Risiken sind versichert?

Brauchen Assistenzärzte eine Berufshaftpflichtversicherung?

Für Assistenzärzte ein Muss

Fehler passieren trotz größter Sorgfalt und das mit steigendem finanziellem Risiko. Höhere Schmerzensgelder, der medizinische Fortschritt sowie steigende Pflege- und Therapiekosten treiben die Schadenaufwände in die Höhe.

Wichtig für angestellte Ärzte: Grundsätzlich haftet jeder dem Patienten gegenüber persönlich, also mit seinem Privatvermögen. Ob in einem Krankenhaus tätig, in einer Praxis oder in einem MVZ – das Haftungsrisiko hängt von der Absicherung durch den Arbeitgeber ab und inwieweit der angestellte Arzt selbst dafür gesorgt hat.

Wissen Sie, wie umfassend der Schutz durch Ihren Arbeitgeber ist – etwa, wenn es um grobe Fahrlässigkeit geht? Und wie sieht es nach Dienstschluss aus, wenn Sie vielleicht eine Praxisvertretung machen oder im Freundes- und Bekanntenkreis beraten? Sind alle Restrisiken abgesichert? Und wer stellt Sie von den Kosten eines Strafverfahrens frei?  ... weiter
Berufshaftpflicht für den Assistenzarzt
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz
 
Je nachdem wo und wie Sie ärztlich tätig sind, stehen diese Fragen im Vordergrund, die Sie unbedingt klären sollten:
 
Tätig im Krankenhaus
  • Besteht Versicherungsschutz über den Arbeitgeber und wie ist dieser ausgestaltet? Ist zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
  • Stellt der Arbeitgeber Sie von Schadenersatzansprüchen grundsätzlich frei oder gilt für Freistellungs- und Regressansprüche das Arbeitsrecht?
  • Besteht für Sie ein Versicherungsschutz für Strafverfahren?
  • Gibt es bei Ihnen Versicherungsbedarf für Privatliquidationen oder außerdienstliche Tätigkeiten?
       
Tipp: Schließen Sie mögliche Versicherungslücken selbst

Tätig in einer Praxis oder in einem MVZ
  • Bestehen Individualvereinbarungen zur Haftung im Anstellungsvertrag?
  • Ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht in der MVZ-Versicherung eingeschlossen?
  • Besteht eine Regressgefahr?
  • Wie hat der Arbeitgeber das Haftungsrisiko konkret abgesichert?      

Tipp: Klären Sie Ihr persönliches Haftungspotenzial und Ihren Versicherungsbedarf
 
Ärztlich tätig über das Dienstverhältnis hinaus
Auch außerhalb des Dienstverhältnisses besteht eine Haftung für ärztliche Tätigkeiten.
Dieses sogenannte Restrisiko erstreckt sich unter anderem auf
  • Ärztliche Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
  • Notarztdienste und andere ärztliche Nebentätigkeiten
  • Praxisvertretungen

Tipp: Sichern Sie Restrisiken ab!
Versicherte Leistungen
Umfang
Die Versicherung der dienstlichen Tätigkeit erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus ärztlicher Tätigkeit als angestellter oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in freier Praxis und bei Behörden. Nicht versichert ist eine verwaltende Tätigkeit im Rahmen des Dienstverhältnisses. Mitversichert gilt eine Tätigkeit als Durchgangsarzt (D-Arzt) oder Heilbehandlungsarzt (H-Arzt).
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst auch die Prüfung der Frage, ob zugunsten des Versicherungsnehmers ein arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch besteht und dessen Durchsetzung. Kein Versicherungsschutz besteht für Risiken, die in den Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) oder anderer öffentlich-rechtlicher Träger fallen.

Arzthaftpflicht Assistenzarzt

Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Assistenzärzte?


Die Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte / Ärzte im Krankenhaus bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.

Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich dabei nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den angestellten Assistenzarzt ist der Versicherungsumfang auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet abgestimmt.

Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit. Bei Klinikärzten erfolgt die Tarifierung in Abhängigkeit von der dienstlichen Stellung als Chefarzt, Oberarzt oder Assistenzarzt. Angestellte Ärzte / Fachärzte / Weiterbildungsassistenten in freien Praxen sind ebenfalls einzeln versicherbar.

Wichtig ist eine Absicherung für Assistenzärzte, damit Schäden gegen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit abgedeckt sind.

Berufshaftpflicht Assistenzärzte

Vergleich 2024 → Kosten / Leistung
Berufshaftpflicht Facharzt Assistenzarzt Vergleich

Berufhaftpflicht für Assistenzärzte
Ärzte im Krankenhaus

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