Berufshaftpflicht angestellte Ärzte » Anästhesisten - Arzthaftpflicht 2025

Berufshaftpflicht Ärzte

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Berufshaftpflicht Facharzt Anästhesisten Vergleich

Berufshaftpflicht Anästhesisten

Beitrag ab € 380,80
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Auflistung der versicherten Nebentätigkeiten

 in allen Tarifen der Tarifauswahl 1 enthalten
 blau markiert: nur bei HDI

1. Kassen-/privatärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
2. Notarztdienste – nicht in Notfallambulanzen in Krankenhäusern
3. Medizinische Gutachtertätigkeiten
4. Betreuung von Reha-Sportgruppen
5. Blutentnahmen
6. Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
7. Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
8. Rückholdienste/ärztliche Begleitung von (Intensiv-)Patienten bei Flügen/Krankentransporten weltweit - nur bei Start- und/oder Endpunkt in Deutschland.
9. Schiffsarzttätigkeit - nur konservative Behandlungen
10. Psychotherapien
11. Akupunktur / TCM
12. Beratungen anderer Ärzte
13. Leichenschauen
14. Hafttauglichkeitsuntersuchungen
15. Ambulante Praxisvertretungen
16. Unentgeltliche Behandlung von Geflüchteten / Asylsuchenden / Wohnungslosen
Für angestellte Ärzte empfiehlt sich eine Berufshaftpflicht um z.B. das Risiko eines Schadens verursacht durch "grobe Fahrlässigkeit" abzusichern. Außerdem sind Sie bei allen freiberuflichen Tätigkeiten außerhalb Ihres dienstlichen Beschäftigungsverhältnisses selbst für die Absicherung verantwortlich.

Es besteht hierfür kein Versicherungsschutz über Ihren Arbeitgeber.
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Günstige Tarife für angestellte Ärzte


Berufshaftpflicht für AllgemeinmedizinerDie Arzthaftpflicht ist eine wichtige Absicherung für angestellte Allgemeinmediziner in freier Praxis, in Kliniken oder Krankenhäusern. Bei uns finden Sie günstige Tarife einer Berufshaftpflicht für angestellte Anästhesisten, die Ihren Anforderungen entsprechen.

Unser Online-Rechner ermöglicht Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Vergleich der Kosten und Leistungen verschiedener Versicherungen. Mit einer 24-Stunden-Deckung können Sie sich rund um die Uhr absichern. Unsere schnelle Bearbeitung sorgt dafür, dass Sie keine Zeit verlieren.
Mit unserer Berufshaftpflicht können Sie sich kostengünstig gegen mögliche Haftungsrisiken absichern. Vergleichen Sie die Kosten und Leistungen verschiedener Anbieter, um die beste Lösung für sich zu finden. Nutzen Sie unseren praktischen Arzthaftpflicht Rechner, um schnell und einfach einen Überblick zu erhalten. Starten Sie jetzt und sichern Sie Ihre ärztliche Tätigkeit ab. Bereits ab nur € 380,80 pro Jahr können Sie sich zum Beispiel im Fall einer angestellten ärztlichen Tätigkeit eine umfassende Absicherung für Ihr Fachgebiet Anästhesiologie sichern, ärztliche Nebentätigkeiten und das Restrisiko inklusive.

Warum braucht ein angestellter Arzt eine eigene Berufshaftpflicht?


Grundsätzlich ist man zwar als angestellter Arzt über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers, ob Krankenhaus , Klinik oder freier Praxis, abgesichert. Dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen, dadurch vollständig gegenüber allen Risiken abgesichert zu sein. Zudem sind Sie nur für die dienstlichen Tätigkeiten während Ihres Arbeitsverhältnisses versichert. Alles weiteren ärztlichen Tätigkeiten wie KV-Notdienste und andere nebenberuflichen Tätigkeiten, sowie Erste-Hilfe-Leistungen oder Behandlungen von Verwandten oder Bekannten bedürfen einer eigenen Absicherung des angestellten Arztes.

Wir empfehlen daher angestellten Ärzten eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, die die Absicherung der dienstlichen Tätigkeit umfasst. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte schützt Mediziner vor Schadensersatzansprüchen.


Die ärztliche Haftung im Außenverhältnis

Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber vertraglich im Außenverhältnis zu Dritten (Patienten, Vertragspartner, Kostenträger) für die Tätigkeit des angestellten Arztes haftet und daher selbst in Anspruch genommen wird, wenn dem Arbeitnehmer Fehler unterlaufen. Der angestellte Arzt dient lediglich als Erfüllungsgehilfe für die vertraglichen Verpflichtungen des Arbeitgebers.

Der Arbeitnehmer kann aber im Falle der sogenannten “deliktischen Haftung” oder bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten direkt betroffen sein. Im Bereich des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers werden von Patienten aus prozesstaktischen Gründen oftmals sowohl der Arbeitgeber als auch der behandelnde angestellte Arzt in Anspruch genommen. Sie haften in diesen Fällen dann als sogenannte “Gesamtschuldner”. Das bedeutet, beide haften in voller Höhe.

Die ärztliche Haftung im Innenverhältnis

Der Arbeitnehmer kann sich in der Regel auf den arbeitsrechtlichen, innerbetrieblichen Freistellungsanspruch berufen. Der Arbeitgeber ist bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten abhängig vom Verschuldensgrad zur (teilweisen) Übernahme der Kosten im Innenverhältnis verpflichtet. Dabei wird der Verschuldensgrad in leichte bzw. einfache, normale bzw. mittlere, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz unterteilt.

Leichte bzw. einfache Fahrlässigkeit führt zu einer vollumfänglichen Haftungsfreistellung; Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich zu einer vollen Haftung des Arbeitnehmers.

Eine quotale Haftung kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht. Im Rahmen der normalen bzw. mittleren Fahrlässigkeit erfolgt eine Schadenquotelung, die im Ergebnis von einer Abwägung der Gesamtumstände im Einzelfall abhängt. Um diese Risiken abzusichern ist die eigene Absicherung eines jeden angestellten Arztes anzuraten.

Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung

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