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Arzthaftpflicht - Was ist versichert? - Arzthaftpflicht 2025

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Berufshaftpflicht für Ärzte

INFOS | FAQ
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Ärzte?
Wir haben die Kosten aller Versicherer verglichen und vermitteln Ihnen den für Sie geeigneten Anbieter.
Versicherungsschutz gibt es bereits ab € 69,02 im Jahr für zum Beispiel Ärzte in der Ausbildung/Weiterbildung. Bei operativen Tätigkeiten hingegen geht es meist bis in den 4-stelligen Bereich. Wie nennen Ihnen die für Sie günstigsten Tarife.

Wovon hängt die Beitragshöhe ab?
Zunächst kommt es auf das jeweilige Fachgebiet an. Je nach Tätigkeit, ob ambulant, operativ oder stationär, können die Kosten variieren. Außerdem gibt es Rabatte für eine Erstniederlassung, Partnergemeinschaften und bei Schadenfreiheit. Für die Mitversicherung angestellter Ärzte wird ein Aufpreis berechnet (Ausnahme: HDI - bis 2 Ärzte / Vers. Kammer Bayern - 1 Arzt). Medizinisches Fachpersonal sowie Weiterbildungsassistenten sind immer beitragsfrei enthalten.
Vergleichen Sie jetzt die verschiedenen Tarife und finden Sie die passende Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Bedürfnisse.
Durch die Einholung individueller Angebote lässt sich dabei viel sparen. Unser Tarif Check24 zeigt Ihnen, welcher Anbieter einer Ärzteversicherung das beste Angebot für Sie als Mediziner anbietet.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte können Sie hier direkt online abschließen.
Benötigt jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflicht für Ärzte ist unverzichtbar für jeden Arzt. Als Mediziner ist man bereits während des Studiums und später als angestellter Assistenzarzt in der Regel für die ärztliche Tätigkeit über das Krankenhaus abgesichert. Dennoch ist eine zusätzliche Absicherung auch hier für jeden approbierten Arzt sinnvoll. Wir unterscheiden zwischen niedergelassenen Ärzten, Freiberuflern, angestellten Ärzten, Honorarärzten und Medizinstudenten.

Für niedergelassene bzw. freiberuflich tätige Ärzte
Hier ist ist eine auf das jeweilige Risiko abgestimmte Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Ein niedergelassener Arzt haftet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit dem Patienten gegenüber. Dabei haftet er nicht nur für Schäden durch eigenes Verschulden, sondern ggf. auch für Fehler der Angestellten oder auch der Praxispartner.
Wir bieten auch Versicherungsschutz für Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, OP-Zentren, Privatkliniken sowie Tageskliniken an. Hier ist eine Angebotsanfrage notwendig.

Bei angestellten Ärzten ein wichtiger Zusatz
Auch für den angestellten Arzt, ob als Arzt im Krankenhaus (Klinikarzt - Krankenhausarzt), als Facharzt oder Weiterbildungsassistent in einer freien Praxis, ist die Absicherung unverzichtbar, um gegen Regressforderungen aus Schäden - insbesondere durch grobe Fahrlässigkeit - abgesichert zu sein.
Bei Ärzten im Dienst- oder Anstellungsverhältnis kann sich eine Haftung aus ärztlicher Tätigkeit in vielerlei Hinsicht ergeben: Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit, bei freiberuflich ärztlicher Nebentätigkeit (z.B. Notdienste), aber auch völlig unerwartet nach Dienstschluss; hierzu zählt eine Erste-Hilfe-Leistung an einer Unfallstelle.

Absicherung bei Medizinstudenten
Auch bei Jungärzten in Aus- und Weiterbildung wird eine entsprechende Absicherung empfohlen. Denn sobald diese mit Patienten in Kontakt kommen, besteht die Möglichkeit einer persönlichen Haftung aus unerlaubter Handlung.
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Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet individuellen Berufsgruppen Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Als Teil der Ärzte-Versicherung ist sie deshalb so entscheidend, weil Ärzte durch Ihren Beruf ein enormes Risiko eingehen. Ein kleiner Fehler bei einem Eingriff oder eine falsche Diagnose kann bereits zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen. Aber auch Zahnärzte, Tierärzte, Psychiater oder sich im Praxisjahr befindliche Medizinstudenten sollten sich mittels einer Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner absichern.
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