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Berufshaftpflicht Ärzte
in Ausbildung / Weiterbildung
Assistenzärzte in Weiterbildung
Beitrag ab € 69,02
* Inklusive Privathaftpflichtversicherung
Top-Angebot
Ärzte in Weiterbildung für alle Fachgebiete | ||
€ 7,5 Mio. | Versicherer | |
* | 69,02 | |
83,30 | ||
* | 174,78 | |
Gültig für die 1. Facharztausbildung |
« Weitere Risiken »
Mitversichert sind
■ Erweiterter Straf-Rechtsschutz
■ Grobe Fahrlässigkeit
■ Unbegrenzte Nachhaftung
■ Ärztliches Restrisiko
■ Grobe Fahrlässigkeit
■ Unbegrenzte Nachhaftung
■ Ärztliches Restrisiko
■ Gelegentliche außerdienstliche
Tätigkeiten → Umfang siehe ▼
▼ Antrag online stellen ▼
Informationen
Welche Risiken sind versichert?
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Ihr Ansprechpartner
Ludwig Kraft
Versicherungsmakler
Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung
Berufshaftpflicht für Assistenzärzte in Weiterbildung
Als Assistenzarzt in Weiterbildung ist es wichtig, sich um den richtigen Versicherungsschutz zu kümmern. Mit unserer Berufshaftpflicht für Ärzte in Weiterbildung kannst du dich beruhigt auf deine Karriere konzentrieren. Unser günstiger Beitrag von nur €69,02 im Jahr sorgt dafür, dass du optimal abgesichert bist. Vergleiche jetzt unsere Tarife und finde die passende Arzthaftpflicht für dich!
Welche Schäden sind versichert?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in Weiterbildung bietet für Weiterbildungsassistenten Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren sind Risiken im Privat- / Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- / Bekanntenkreis. Ebenfalls mitversichert sind gelegentliche außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten.
Da ein Haftungspotenzial immer vorhanden ist, sollte sich jeder Arzt gegen diese Haftungsrisiken absichern, um in einem Schadenfall nicht mit seinem privaten Vermögen zu haften.