Berufshaftpflicht → Assistenzärzte in Weiterbildung - Arzthaftpflicht 2025

Berufshaftpflicht Ärzte

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Berufshaftpflicht Ärzte
in Ausbildung / Weiterbildung
Berufshaftpflicht Arzt Weiterbildung Vergleich

Assistenzärzte in Weiterbildung

Beitrag ab € 56,00
Top-Angebot
Ärzte in Weiterbildung
für alle Fachgebiete
Beitrag
Versicherer
*
€ 69,02
Berufshaftpflicht Arzt in Ausbildung HDI

€ 83,30

Gültig für die 1. Facharztausbildung
* inklusive Privathaftpflicht (PHV)
Mitversichert sind
 Erweiterter Straf-Rechtsschutz
■  Grobe Fahrlässigkeit
■  Unbegrenzte Nachhaftung
■  Ärztliches Restrisiko
 Gelegentliche außerdienstliche
Tätigkeiten → Umfang siehe ▼
 FAQ:
▼ Antrag online stellen ▼
Versichert ist

die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der ärztlichen Tätigkeit als angestellter oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, im medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in freier Praxis und bei Behörden. Gültig bis zur 1. Facharztanerkennung.
1. Privathaftpflicht: Familien-Tarif mit Deckung € 20 Mio. (DOMCURA) bzw. € 50 Mio. (HDI)
2. Gelegentliche Tätigkeiten - außerdienstlich freiberuflich ambulant

zeitlich unbegrenzt (DOMCURA)
■  Nichtleitende Notarztdienste
■  Freundschaftsdienste im Bekanntenkreis
■  Kassenärztliche Not-/Sonntagsdienste
■  Blutentnahmen und Impfungen
■  Nichtärztliche Nachtwachen/Sitzwachen
■  Praxisvertretung eines verhinderten Arztes bis zu 3 Monaten      
■  Rückholdienste & Begleitung von Intensivpatienten
bzw. an bis zu 75 Tagen/Diensten im Jahr (HDI)
 Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
 Behandlungen in Notfällen
 Freundschaftsdienste im Verwandten- und  Bekanntenkreis
 Betreuung von Koronarsportgruppen
 Blutentnahmen
 Psychotherapien
 Impfungen inkl. medizinischer  Reiseberatungen
 Behandlung mit Akupunktur / traditionell chinesischer Medizin (TCM)
 Medizinische Gutachtertätigkeiten
 Kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
 Notarztdienste – keine Dienste in Notfallambulanzen
 Begleitungen von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands
 Einsätze bei Sport-, Musik- und  Kulturveranstaltungen
 Leichenschauen
 Hafttauglichkeitsuntersuchungen
 Schiffsarzttätigkeit (nur konservative Behandlungen)
 Rückholdienste aus dem In- und Ausland
■  Ambulante Praxisvertretungen
Informationen

> Prüfung, ob für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht, und falls ja, in welchem Umfang

> Zahlung einer zu leistenden Entschädigung bei begründeten und berechtigten Ansprüchen

> Abwehr gegen Sie unbegründet gestellter Ansprüche, auch bei grober Fahrlässigkeit

> Übernahme der Kosten für die Schadenabwicklung und auch für die Rechtsverteidigung

Die Berufsgruppe der Ärzte ist offensichtlich einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Während Fehler anderer Berufsgruppen meist „nur“ das Bankkonto belasten, können medizinische Fehler lebensgefährlich sein. Verstößt ein Arzt gegen seine Sorgfaltspflicht, so ist er dem Patienten zum Schadensersatz verpflichtet. Alle Ärzte sind demnach gut beraten, wenn sie eine Berufshaftpflicht für Ärzte abschließen. Angestellte Ärzte, die über Ihren Arbeitgeber für Ihre dienstliche Tätigkeit versichert sind, haben ein zusätzlich zu versicherndes Risiko in der Freizeit (ärztliches Restrisiko), oder aber bei der Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten (wie z.B. KV-Dienste).

Nach der Bundesordnung der Landesärztekammer sind Ärzte verpflichtet eine entsprechende Absicherung zu treffen. Für die Approbation oder eine vertragsärztliche Zulassung ist die Berufshaftpflicht zunächst keine Voraussetzung. Praktiziert der Arzt jedoch ohne Berufshaftpflichtversicherung, wird die Approbationsbehörde im Schadensfall berufsrechtliche Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen gegen den Mediziner verhängen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der speziellen Tätigkeit des Mediziners. So müssen Frauenärzte mit Geburtshilfe mit wesentlich höheren Jahresbeiträgen rechnen als ein nicht operierender Allgemeinmediziner. In unserem Online-Rechner können Sie für Ihre spezielle Tätigkeit als Mediziner den für Sie günstigsten Versicherungsschutz ermitteln.

Irrtümlich ein falsches Medikament verschrieben oder das Skalpell zu tief angesetzt – diese und ähnliche Fehler können sogar den besten Ärzten unterlaufen. Das Problem: Bereits kleine Unachtsamkeiten und Versehen führen für Patienten manchmal zu schweren und langwierigen gesundheitlichen Konsequenzen. Das hat ebenfalls Folgen für Sie als behandelnder Mediziner.

Kommt es zu einem Missgeschick, stehen rasch nicht nur um finanzielle und juristische, sondern auch existenzielle Fragen im Raum. Dafür sorgen beispielsweise Streitwerte, die oft im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen. Die von uns angebotenen Versicherer unterstützt Sie mit speziellen Versicherungskonzepten für das jeweilige Fachgebiet.

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Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung

Berufshaftpflicht für Assistenzärzte in Weiterbildung

Als Assistenzarzt in Weiterbildung ist es wichtig, sich um den richtigen Versicherungsschutz zu kümmern. Mit unserer Berufshaftpflicht für Ärzte in Weiterbildung kannst du dich beruhigt auf deine Karriere konzentrieren. Unser günstiger Beitrag von nur €69,02 im Jahr sorgt dafür, dass du optimal abgesichert bist. Vergleiche jetzt unsere Tarife und finde die passende Arzthaftpflicht für dich!

Welche Schäden sind versichert?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in Weiterbildung bietet für Weiterbildungsassistenten Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.

Die versicherten Gefahren sind Risiken im Privat- / Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- / Bekanntenkreis. Ebenfalls mitversichert sind gelegentliche außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten.

Da ein Haftungspotenzial immer vorhanden ist, sollte sich jeder Arzt gegen diese Haftungsrisiken absichern, um in einem Schadenfall nicht mit seinem privaten Vermögen zu haften.
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